Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg

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Willkommen bei der
Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V.

Verein

Erfahren Sie alles über die Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V.

Pachten

Sie wollen einen Kleingarten, eine Wiede, Wiese oder Acker pachten? Dann sind Sie hier genau richtig. 

Wichtiger Hinweis

zum Laubenversicherungsschutz der Kleingärtner bei der Bahn-Landwirtschaft Hamburg e.V.

Liebe Gartenfreunde,

der Bezirksverband informiert sie hiermit darüber, dass der bisherige Gruppenversicherungsvertrag für die Laubenversicherung-FED bei der KVD/Baloise Sachversicherung AG zum Ablauf des 31.12.2024 gekündigt wurde. 


Ab dem 01.01.2025 greift sodann ein neuer Gruppenversicherungsvertrag für dieses Risiko bei der Janitos Versicherung AG, einer Tochter der Gothaer Allgemeine Versicherung AG.

 

Für sie als Versicherungsnehmer ändert sich nichts.

Beiträge, Leistungen im Schadensfall, Abläufe der Schadensabwicklung bleiben gleich, an den bisherigen Konditionen ändert sich nichts.

Die Umstellung erfolgt automatisch

In Kürze wird Ihnen hierzu auch ein Merkblatt zur Verfügung gestellt.

Ab dem 01.01.2025 werden Neuschäden durch die Bezirke an die Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH (LKV) in Köln weitergeleitet.


HINWEIS:

Sofern Sie an dem Gruppenversicherungsvertrag des Bezirksverbands nicht teilnehmen möchten, bitten wir um schriftliche Übersendung Ihres Widerspruchs bis zum 15.10.2024. Diesen Widerspruch schicken Sie bitte schriftlich an die Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V., Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg.

In diesem Fall haben Sie selbst für hinreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und uns dieses im Rahmen Ihrer Nachweispflicht zu belegen.


Der Hinweis gilt nicht für Pächterinnen und Pächter, die zurzeit außerhalb der KVD versichert sind.

Unser Verein

Die Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V.

Wir, die Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V. verwalten und betreuen als betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn AG (DB AG) und des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) nicht betriebsnotwendige Flächen, die überwiegend als Kleingärten genutzt werden können. Unser Bezirk reicht von der dänische Grenze in Schleswig Holstein bis in den Süden Niedersachsens, nach Göttingen. Daneben haben wir auch noch Flächen in der Hansestadt Bremen und Nord-Nordrhein-Westfalen.
Wir sind ein eingetragener gemeinnütziger Verein und in 110 Unterbezirken gegliedert, die von ehrenamtlichen Mitgliedern geleitet werden.

Über unseren Hauptverband wird in 13 Bezirken bundesweit die flächendeckende Vergabe und Verwaltung dieser Bahnflächen im Rahmen eines Generalpachtvertrages sichergestellt. 

Anzahl der Pachtflächen

Die Bahn-Landwirtschaft Hamburg verfügt über 7.120 Pachtflächen, in Form von Kleingärten, Einzelgärten, Wiesen, Weiden und Äcker.

Standorte

Die Bahn-Landwirtschaft Hamburg hat Flächen von Flensburg bis nach Göttingen, inklusive Bremen und Nord-Nordrhein-Westfalen.

Flächenanzahl

Die Bahn-Landwirtschaft Hamburg verfügt über eine Gesamtflächenzahl von 4.120.000  m2. Unsere Pächterinnen und Pächter kommen aus über 120 Ländern und aus allen sozialen Schichten..

Nutzen für die Gesellschaft

Die Flächen der Bahn-Landwirtschaft speichern jährlich viele Tonnen des klimaschädlichen CO2. Gleichzeitig schützen die Flächen bei Starkregen-Ereignissen. Die Flächen bieten Lebensraum für zahlreiche seltene Flora- und Faunaarten.

Impressionen

Die Geschichte der Bahn-Landwirtschaft

Im Jahr 1910 bildeten sich erste Gruppierungen und Zusammenschlüsse heraus, die es ihren „Mitgliedern“ ermöglichten, Gerätschaften und Einrichtungen gemeinsam zu nutzen oder auch den Nachwuchs der Kleintiere untereinander zu tauschen. Die ersten Vereinigungen waren die selbstständigen Gartenbau- und Kleintierzüchtergruppen in den Bezirken der königlich-preußischen Eisenbahndirektionen Altona, Erfurt, Leipzig, Wuppertal und Oppeln und die Eisenbahnimkergruppe im Bereich der Badischen Staatsbahn. 

Ab 1912 kann erstmals von einer echten Verselbstständigung der „Eisenbahn-Kleinwirte“ gesprochen werden. Sie konnten mit einer erstarkten Organisation die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Grundstückseigentümer deutlich verbessern, hatten bessere Möglichkeiten zur fachlichen Beratung und konnten Saatgut, Düngemittel und Zuchttiere im Kollektiv günstiger einkaufen.

Mit Ausbruch des ersten Weltkrieges wurde – aus der ernährungspolitischen Situation heraus – auch der Staat auf dem Gebiet des Kleingartenwesens aktiv und erließ 1916 die ersten diesbezüglichen Rechtsvorschriften. Die Bahnverwaltungen stellten nahezu jeden entbehrlichen Quadratmeter Gelände zur Verfügung und trugen auf diese Weise mit dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Eisenbahnpersonals zu sichern. Die Verwaltung förderte „ihre“ Kleinwirte auch dadurch, dass sie bei der Beschaffung von Kleinvieh (Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Bienen) finanzielle Unterstützung gewährte. In einer Art Symbiose ergänzten sich auf diese Weise Grundstückseigentümer und Pächter derart, dass jeder seine Vorteile erreichen und wahren konnte. Auch in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg änderte sich die Situation zunächst nicht grundlegend, denn auch jetzt, in der inflationären Zeit, waren Produkte aus Garten und Tierzucht wertvoller als die Unmengen an Papiergeld. Allerdings versiegte die finanzielle Unterstützung der Verwaltung langsam.


Mit  Verschwinden der Monarchien wuchsen die bisher landeseigenen Eisenbahnen im Jahre 1920 zur Deutschen Reichsbahn zusammen. Als Interessenvertretung gegenüber dem Reichsverkehrsministerium wurde am 26.11.1920 der Hauptverband Deutscher Reichsbahn-Kleinwirte gegründet. Erstmals gab es nun einen für das ganze Reichsgebiet einheitlichen Dachverband, weil die seit 1919 bestehende Kleinpachtlandordnung nur noch Zwischenpachtverträge zuließ.

1933 begann in Deutschland die Zeit der „Gleichschaltungen“. Demokratische Strukturen wichen immer mehr den Führerprinzipien. So wurden auch an der Spitze der Reichsbahn-Kleinwirte linientreue Nationalsozialisten eingesetzt. 1934 hatte dann der Reichsbund Deutscher Kleingärtner mit seinen Bemühungen Erfolg, sich auch die Kleinwirte der Deutschen Reichsbahn „einzuverleiben“. Alle bisherigen Strukturen wurden zerschlagen.


Man erkannte aber schon bald, dass das Prinzip des Generalpachtvertrages, also die Zwischenschaltung einer eigenen Organisation, für die Reichsbahn große Vorteile hatte und rief den Hauptverband der Reichsbahn-Kleinwirte 1935 unter dem neuen Namen „Reichsbahn-Landwirtschaft“ wieder ins Leben zurück. Ab 1943 folgte die lose Eingliederung in den „Reichsnährstand“. Obwohl für demokratische Organisationsformen kein Raum war, mühten sich in den Vorständen viele Menschen, die in den schwierigen Zeiten – wie schon im Ersten Weltkrieg – schlechte Ernährungssituation der zahlreichen Eisenbahnerfamilien zu verbessern. Die Aktivitäten der Reichsbahn-Landwirte wurden derart gesteigert, dass sogar Betriebsküchen mit ihren Erzeugnissen versorgt werden konnten.



Die mittlerweile bewährte Organisation aus Bezirken und Unterbezirken wurde durch die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen nur unwesentlich beeinträchtigt. Im Rahmen des Möglichen arbeiteten die zonalen Gruppen sehr eng zusammen.


1950 entschied die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, dass die nunmehr Eisenbahn-Landwirtschaft genannte Organisation als rechtsfähiger Verein weitergeführt werden soll. Nach der im Jahre 1951 beschlossenen Satzung waren die Bezirksvereine des Bundesgebietes und von Berlin (West) Mitglieder des Hauptverbandes. Noch immer gewährte die Deutsche Bundesbahn „ihren“ Landwirten Unterstützung. So wurden die Geschäftsführer der Bahn-Landwirtschaftsvereine von der Bahnverwaltung zur Wahl vorgeschlagen und für dieses Amt zur Verfügung gestellt.


Im Verlaufe der Nachkriegsjahre entfiel die Notwendigkeit einer zusätzlichen Nahrungsmittelversorgung. Es bildeten sich neue Wertigkeiten und Bedürfnisse. Auf der einen Seite gab es die rein landwirtschaftlichen Flächen (Weiden, Äcker), auf der anderen die Kleingärten. Die für letztere schon vorhandenen Regelungen wurden im Jahre 1983 mit dem Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes neu geordnet. Dem Erholungswert durch die kleingärtnerische Beschäftigung kam nun eine besondere Bedeutung zu, insbesondere im Hinblick auf die immer schneller voranschreitende Urbanisierung der Gesellschaft. Wo es möglich war, wurden Wiesen oder Ackerflächen zu Grabeland und Kleingartenkolonien umgewandelt. Aus der einstigen Selbsthilfeeinrichtung war zwischenzeitig längst eine anerkannte betriebliche Sozialeinrichtung der DB geworden.


Zuständigkeiten und vertragliche Grundlagen waren geregelt und hatten sich bewährt. Die Bundesbahn hatte einen zuverlässigen Vertragspartner für die Verwaltung und Bewirtschaftung ihrer nicht betriebsnotwendigen Grundstücke und ersparte sich selbst hohe Pflegekosten der ansonsten brach liegenden Flächen. Die Bundesbahn-Landwirtschaft konnte auf ein großes Reservoir landwirtschaftlich oder gärtnerisch nutzbaren Grund und Bodens zurückgreifen.


Eine Veränderung der organisatorischen Gegebenheiten ergab sich durch die Herstellung der deutschen Einheit im Jahr 1990. Das Eisenbahnwesen umfasste nunmehr zwei Staatsbahnen nebst deren betrieblichen Sozialeinrichtungen, die Bundesbahn-Landwirtschaft (BLw) und die Bahn-Landwirtschaft der Deutschen Reichsbahn (BLw-DR).


Der stetig angewachsene wirtschaftliche und finanzielle Druck der beiden Staatsbahnen führte mit Wirkung vom 01.01.1994 zu deren Privatisierung.


Das Eisenbahn-Neuordnungsgesetz vom Dezember 1993, das die beiden Staatsbahnen zur Deutschen Bahn AG zusammenführte und die Grundstücke zwischen dieser und dem ebenfalls im Zuge der Privatisierung entstandenen Bundeseisenbahnvermögens aufteilte, sicherte auch den Bestand der beiden betrieblichen Sozialeinrichtungen, die im Jahre 1994 unter dem neuen Namen „Bahn-Landwirtschaft“ ebenfalls zusammengeführt wurden.


Die Deutsche Bahn AG ist heute mit einem Anteil von 97 % der Pachtflächen unser größter Grundstückseigentümer.


Die Anzahl der uns zur Verfügung stehenden Grundstücke ist nicht statisch. So schmolz der Umfang der uns zur Verfügung stehenden Pachtflächen inzwischen durch Verkäufe an nicht der Bahn oder dem Bundeseisenbahnvermögen verbundene Institutionen oder Personen. Dadurch entwickelten sich Probleme neuer Qualität. Es gibt inzwischen bereits eine Vielzahl von Grundstückseigentümern als Vertragspartner der Bahn-Landwirtschaft, deren Zahl immer weiter anwächst, was einen zunehmend erheblich steigenden Verwaltungsaufwand verursacht.


Die Zukunftsausrichtung erfordert aber auch aus anderen Gründen vielfältige Anpassungsprozesse und stellt die Bahn-Landwirtschaft immer wieder vor neue Herausforderungen. Diesen stellen wir uns, um für unsere Pächter und Pächterinnen weiterhin eine kleingärtnerische Zukunft zu ermöglichen.


Heute kommen unsere Pächter und Pächterinnen aus allen Schichten der Bevölkerung. Dabei räumen wir den Mitarbeitenden unserer Träger der Sozialeinrichtung immer noch gerne einen Vorrang bei der Pachtung von Gelände ein. Vor allem in Ballungszentren ist der Bedarf an Kleingärten gewachsen und erfordert teilweise Geduld bis der Wunsch nach einem geeigneten Kleingarten erfüllt werden kann.


Wir haben auch erkannt, dass die Kleingärten nicht nur eine wichtige soziale, sondern auch eine wichtige ökologische Funktion erfüllen. Den Herausforderungen des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes stellen wir uns und berücksichtigen die Grundsätze einer nachhaltigen ökologischen und biodiversitätsorientierten Bewirtschaftung unserer Flächen unter Berücksichtigung des Bundeskleingartengesetzes.


Zu unseren Trägern der Sozialeinrichtung, dem Bundeseisenbahnvermögen und besonders der Deutschen Bahn AG, pflegen wir weiterhin guten Kontakt und binden diese in unsere Arbeit über die Besetzung von Gremien ein.

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Ein Grundstück Pachten

Unsere Pachtgrundstücke

Die Bahn-Landwirtschaft verpachtet zahlreiche Grundstücke oftmals entlang der Eisenbahn-Linien. Das Einzugsgebiet reicht von Flensburg bis Göttingen, inklusive der Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Nord-Nordrhein-Westfalen. Neben klassischen Gärten nach dem Bundeskleingartengesetz, verpachten wir auch Einzelgärten, Böschungen, Äcker, Weiden und Wiesen. Um eine Fläche anzupachten, müssen Sie Mitglied der Bahn-Landwirtschaft e.V. werden. Sofern eine Fläche frei ist, können Sie mit uns einen Pachtvertrag abschließen. Was genau notwendig ist und welche Kosten in etwa auf SIe zukommen, erfahren Sie hier. 

Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz

Das Bundeskleingartengesetz, dass seit 1983 in Kraft ist, regelt das Zusammenleben in typischen Kleingartenkolonien. Es schreibt vor, dass Kleingärten dem Zweck der Erholung und der Anzucht von Obst und Gemüse dienen. Dies wird als kleingärtnerische Nutzung bezeichnet. Das Bundeskleingartengesetz sorgt dafür, dass Kleingärten, insbesondere in Ballungsräumen, vor Kündigungen geschützt werden. Kleingartenkolonien werden als Verein geführt, die ehrenamtlichen Vorstände werden durch unsere Mitglieder gewählt.

  • Falls Sie einen Kleingarten suchen, dann schreiben Sie uns einfach, in welcher Region Sie wohnen. Wir schauen dann nach, ob es in Ihrer Nähe einen freien Kleingarten gibt und verbinden Sie mit unserem Vorstand vor Ort. Unsere E-Mail-Adresse lautet info@blw.hamburg.

  • Falls SIe schon in Kontakt stehen und sich einen Garten ausgesucht haben, dann schicken Sie uns einen Gartenbewerberbogen. Sofern der Garten frei und Ihre Bönität in Ordnung ist, können Sie Pächter des Gartens werden. Eine Übersicht der Kosten für einen Kleingarten finden Sie hier.

Einzelgärten bei Bahn-Landwirtschaft

Neben Kleingärten in Kolonien, verpachtet die Bahn-Landwirtschaft Hamburg auch Einzelgärten. Sie fallen in der Regel nicht unter das Bundeskleingartengesetz.

Die Bahn-Landwirtschaft Hamburg hat zwei Arten von Einzelgärten.


  • Hinterhaus-Gärten: Bei Hinterhausgärten handelt es sich in der Regel um Flächen, die zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern und der Bahn-Strecke liegen. Diese Gärten werden in der Regel nur an die Mieterinnen und Mieter oder Nutzerinnen und Nutzer der anliegenden Häuser verpachtet.

  • Einzelflächen: Einzelflächen werden bei uns Flächen genannt, die alleine oder mit bis zu drei weiteren Parzellen entlang der Bahnstrecken liegen. Die Einzelflächen können nicht gewerblich gärtnerisch genutzt werden. Auf Einzelgärten kann nach Genehmigung durch den Bezirk auch Kleintierhaltung betrieben werden.

Äcker

Sie sind Landwirt und suchen ein Fläche entlang der Bahn? Dann sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen Pachtflächen zu günstigen Pachtpreisen an.

Wiesen und Weiden

Wiesen und Weiden können Sie zur privaten Tierhaltung nutzen

Böschungen

Böschungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Bahninfrastruktursystems. Sie dienen dazu, den Übergang zwischen der horizontalen Gleisfläche und dem umgebenden Gelände zu gestalten. Die Bahn-Landwirtschaft Hamburg e.V. verpachtet Böschungen an Landwirte und Gartenfreunde.

Pächter werden! 

"Gartenbewerberbogen"

Sie möchten Pächter bei der Bahn-Landwirtschaft werden?
Dann füllen Sie unseren "Gartenbewerberbogen" vollständig online aus.

Ich bin (ehemaliger) Mitarbeiter des BEV, der DB AG oder deren Sozialeinrichtungen:

Ich habe einen Bezug zur Gartenarbeit oder zu Kleingärten:

Ich bin in der Lage, eine einmalige Kaution in Höhe von 100,00 € bis ca. 500,00 € zu Pachtbeginn zu zahlen:

Ich bin in der Lage, den Mitgliedsbeitrag, die Pacht, Verbrauchskosten, Umlage usw. in Höhe von 200,00 € bis ca. 300,00 € im Jahr zu zahlen:

Sollte der Abschluss eines Kleingartenpachtvertrages in Betracht kommen, stimmen Sie mit der Auswahl (Ja) einer vorherigen Bonitätsprüfung Ihrer Person zu:

Fragen und Antworten

Kleingärten sind besonders geschützte Räume. Deswegen gibt es auch diverse Regeln, die sich aus dem Bundeskleingartengesetz, dem Pachtvertrag und der Gartenordnung ableiten. Wir wollen Ihnen hier ein paar Antworten auf immer wieder gestellte Fragen geben. Falls Sie darüber hinaus gehende Fragen haben, können Sie sich gerne an uns oder den vor Ort tätigen Vorstand wenden.

Sie können jeder Zeit ohne eine Pachtvertrag Mitglied der Bahn-Landwirtschaft werden. Dazu füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es an die Bahn-Landwirtschaft Hamburg e.V. Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg zu.


Mit der Mitgliedschaft erhalten Sie monatlich auch unsere Zeitschrift "Der Eisenbahn-Landwirt".

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V.

Um Pächter eines Grundstückes bei der Bahn-Landwirtschaft zu werden, sind mehrere Schritte notwendig.

Grundsätzlich muss ein Grundstück frei zur Verpachtung sein. Der Bezirksvorstand der Bahn-Landwirtschaft Hamburg entscheidet gemeinsam mit dem Unterbezirksvorstand, ob und mit wem ein Grundstück verpachtet wird. Dem Vorpächter ist es nicht gestattet, das Grundstück neu zu verpachten.

Folgende Schritte sind notwendig:


  • Es muss ein Gartenbewerberbogen ausgefüllt werden. Hier bekunden Sie Ihr Interesse an einen Garten. Im Anschluss prüfen wir, ob wir ein Grundstück zur Verpachtung zur Verfügung haben und holen eine Bonitätsprüfung ein.

  • Sofern die Bonität in Ordnung und ein Grundstück frei ist, übergeben wir Ihnen eine Kautionsvereinbarung und einen Pachtvertrag, den Sie zusammen mit dem Unterbezirksvorstand ausfüllen und an uns schicken. Sobald die Kaution bei uns eigegangen ist, erhalten Sie Ihr Exemplar des Pachtvertrages von uns zurück.

  • Sofern sich auf dem Grundstück eine Laube befindet, wird eine "Ablösesumme" für die Laube und die Anpflanzungen fällig. Die Ablösesumme ist an den Vorpächter zu entrichten. Die Höhe der "Ablösesumme" wird im Rahmen einer Wertermittlung durch geschulte Mitglieder der Bahn-Landwirtschaft festgelegt und protokolliert. 

Bei Abschluss eines Pachtvertrages werden unterschiedliche Kosten fällig, die wir Ihnen exemplarisch hier aufzeigen. Die Kosten können von Unterbezirk zu Unterbezirk variieren. Eine individuelle Aufstellung erhalten Sie im Unterbezirk.
Bei den Kosten handelt es sich um Jahresbeiträge oder einmalige Kosten.

Einmalige Kosten:
Kaution (wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückgezahlt)250 bis 500 Euro
Aufnahmegebühr 50 bis 100 Euro
Kosten einmal im Jahr:
Mitgliedschaft in der Bahn-Landwirtschaft60,00 Euro
Pacht eines Gartengrundstückes (580 m2)110,00 Euro
Laubenversicherung (FED Versicherung) z.B. beim Kleingartenversicherungsdienst (KVD)35,00 Euro
Umlage für den Unterbezirk / Gemeinschaftsarbeit10,00 bis 75,00 Euro
Zusätzlich kommen ggf. Kosten für Wasser, Strom und Müllabfuhr für die Pächter auf.

Die Gartengemeinschaftsarbeit umfasst alle Arbeiten, die der Gemeinschaft in der Gartenanlage dient. Dazu gehören zum Beispiel die Erstellung, Unterhaltung und Rückbau von Wegen, Zäunen, Gräben, Versorgungsleitungen und Gemeinschaftsanlagen (Park-, Spielplätze, Vereins- und Gemeinschaftshäuser, Gemeinschafts-Kompostanlagen, Gemeinschaftsgeräte) sowie leerstehende Gärten.

Jedes Mitglied ist verpflichtet an der Gartengemeinschaftsarbeit teilzunehmen. Sie ist nicht freiwillig. Die Gartengemeinschaftsarbeit ist daher eine Ehrenpflicht. Die Regelungen ergeben sich aus der gängigen Rechtsprechung zum Bundeskleingartengesetz (§5 und $9 BKIG. und §10 der Gartenordnung). Wer sich nicht an der Gartengemeinschaft beteiligt, muss eine Sonderumlage zahlen. Diese beträgt zwischen 15 € bis ca. 50 € pro Stunde.

Darüber hinaus dient die Gartengemeinschaftsarbeit der Identitätsstiftung und soll die Vereinsarbeit vor Ort stärken. Sie soll Gartenfreunde zusammenbringen, das Verständnis für die gemeinsame Gartenarbeit wecken und am Ende auch Spaß machen. Warum also nicht die Gartengemeinschaftsarbeit mit einem gemeinsamen Grillen oder einem kleinen Sommerfest beenden?

Immer wieder gibt es Fragen zur Übergabe von Parzellen im Kleingartenwesen. Dazu wird im Kleingartenwesen ein sogenanntes Wertermittlungsverfahren (oder Schätzerverfahren) durchgeführt, das auch von den Ministerien der Bundesländer und der Deutschen Bahn AG anerkannt wird. Dieses Wertermittlungsverfahren soll zum einen sicherstellen, dass die Kleingartenparzellen den Regeln des Bundeskleingartengesetzes entsprechen, gleichzeitig der scheidende Pächter angemessen entschädigt und der Nachpächter vor unverhältnismäßigen Ablösesummen geschützt wird. Kleingärten dienen dem gesellschaftlichen Zusammenleben auch von gerade ärmeren Bevölkerungsschichten und nicht der Geschäftemacherei einiger weniger „Gartenfreunde“ (siehe dazu auch Rechtsprechung zum Bundeskleingartengesetz).

Von der Kündigung bis zur Neuverpachtung gibt es vier Phasen:


Phase 1 – Kündigung des Pächters


Der Pächter kündigt seine Parzelle innerhalb der Frist (Stichtag: 31. Mai) zum 30. November des Jahres, schriftlich/postalisch beim Bezirk Hamburg.



Phase 2 – Inspektion der Parzelle


Zusammen mit dem Vorstand und dem Wertermittler wird im Beisein des Pächters eine Inspektion durchgeführt. Mit der Inspektion werden Missstände bzw. Verstöße erfasst und Auflagen zu deren Beseitigung schriftlich formuliert.


Gleichzeitig kann im Bedarfsfall die Parzellengröße und deren Zuschnitt auf ein ggf. vorhandenes Teilungspotenzial geprüft werden.


Diese Phase ist abgeschlossen, wenn alle im Inspektionsprotokoll formulierten Auflagen erfüllt und alle bemängelten Missstände beseitigt sind und die Parzelle in einem übergabefähigen Zustand ist.


Phase 3 – Wertermittlung der Parzellenausstattung


Hat der scheidende Pächter die Bauverstöße und Missstände beseitigt, führt der Wertermittler (bzw. die Wertermittlungskommission) die Wertermittlung durch. Dazu sollte der scheidende Pächter ebenfalls vor Ort sein. Dieser hat das Wertermittlungsprotokoll zu unterzeichnen. Sollte der Pächter innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch einlegen, gilt die Wertermittlung, auch wenn er diese nicht unterzeichnet.


Sollte der Pächter mit dem Wertermittlungsergebnis nicht einverstanden sein, hat dieser die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch beim Bezirk zu erheben und diesen schriftlich zu begründen. Es wird dann auf Kosten des scheidenden Pächters eine weitere Wertermittlung durchgeführt. Diese Wertermittlung ist dann bindend. 


Eine Wertermittlung wird nur dann durchgeführt, wenn die im Inspektionsprotokoll benannten Mängel abgestellt wurden.


Phase 4 - Übergabe der Parzelle


Der Bezirk der Bahn-Landwirtschaft Hamburg und der Unterbezirk entscheiden über den Nachfolgepächter. Bei der Auswahl ist vor allem die Eignung des Nachpächters zu berücksichtigen. Im Übrigen genießen Angehörige der Bahn und von der Räumung betroffener Gartenfreunde einen Vorrang bei der Vergabe von Gartenflächen. Der Vorpächter hat keinesfalls das Recht einen Nachpächter zu bestimmen. Ist ein Nachpächter gefunden, wird ein Übergabeprotokoll zwischen Vor- und Nachpächter ausgefüllt und unterschrieben. Hier werden auch die Wertermittlungsergebnisse eingetragen. Der Nachpächter überweist die Wertermittlungssumme (Entschädigung) auf das Konto der Bahn-Landwirtschaft Hamburg e.V.. Diese überweist dann das Geld - unter Abzug offener Forderungen des Bezirks gegenüber dem Vorpächter - auf das Konto des Vorpächters. Damit ist die Kündigung und Übergabe der Pachtfläche vollzogen.




Ein naturnaher Garten und ein ungepflegter Garten können auf den ersten Blick ähnlich aussehen, da beide nicht den konventionellen ästhetischen Erwartungen entsprechen. Dennoch gibt es klare Unterschiede, die eine fundierte Beurteilung ermöglichen:

Naturnaher Garten:

Ungepflegter Garten:

Struktur und Vielfalt:


  • Der Garten wirkt dicht bepflanzt und wild, aber es gibt erkennbare Strukturen und verschiedene, unterschiedlich gestaltete Bereiche.

  • Eine große Vielfalt an Kultur- und Wildpflanzen ist vorhanden. Wildpflanzen werden bewusst eingebunden und ihre Ausbreitung wird kontrolliert.


Gärtnerische Aktivitäten:


  • Regelmäßige gärtnerische Aktivitäten sind erkennbar, meist ist der Gartenbesitzer mindestens zweimal pro Woche vor Ort.

  • Kompost wird regelmäßig genutzt und gepflegt.


Ökologische Strukturen:


  • Totholzhaufen, Lesesteinhaufen und andere Strukturen, die Lebensräume für Tiere und Pflanzen bieten, sind bewusst gestaltet.

  • Kletterpflanzen und Gehölzaufwuchs werden kontrolliert, um die Pflanzenvielfalt zu erhalten.


Einhaltung von Vorschriften:


  • Vorschriften laut Bundeskleingartengesetz und Unterpachtvertrag, wie Heckenhöhe und Abstandsregeln, werden eingehalten.


Rasen und Wiese:


  • Rasen enthält viele Beikräuter oder wird als Blumenwiese gepflegt und höchstens zweimal im Jahr gemäht. Er wird im Sommer nicht mit Trinkwasser bewässert.
Mangel an Struktur:


  • Es gibt keine erkennbare Struktur im Garten, der Garten wirkt verwildert und ungenutzt.

  • Dominante Wildpflanzen wie Ahorn, Birke und Robinie haben sich unkontrolliert ausgebreitet, was die Vielfalt verringert.


Mangel an gärtnerischer Aktivitäten:


  • Der Gartenbesitzer ist selten anwesend, gärtnerische Aktivitäten sind kaum erkennbar.

  • Der Kompost ist entweder nicht vorhanden oder wird lange nicht bewirtschaftet.


Fehlende Pflege und Sauberkeit:


  • Materialien wie Müll, Schrott und alte Möbel liegen verstreut herum und haben keine erkennbare Verwendung.

  • Fruchtmumien und Fallobst bleiben an den Obstbäumen hängen oder liegen am Boden.


Verletzung von Vorschriften:


  • Bestehende Regeln werden missachtet, oft wird die angebliche Naturnähe als Ausrede genutzt, um ungeschnittene Hecken und unzulässigen Gehölzaufwuchs zu rechtfertigen.


Rasen und Wiese:


  • Der Rasen ist lange nicht gemäht, zeigt Gehölzaufwuchs und ist mit mehrjährigen Arten wie Goldrute und Rainfarn überwuchert.





Der Anbau von Cannabis im Kleingarten ist nicht erlaubt. Laut dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) ist der private Eigenanbau von Cannabis zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei, jedoch muss dieser Anbau im Bereich der Wohnung stattfinden. Da Gartenlauben in Kleingärten laut Bundeskleingartengesetz (BKleingG) keine Ausstattung haben dürfen, die sie zum Wohnen geeignet machen, sind sie grundsätzlich nicht als Wohnsitz zu betrachten. Daher ist der Anbau von Cannabis in einem Kleingarten nicht zulässig. 

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